PARITÄT VON FRAUEN IN PARLAMENTEN UND POLITIK

PARITÄT VON FRAUEN IN PARLAMENTEN UND POLITIK

© Union deutscher Zonta Clubs | Gestaltung Silke Wolter

WIR WOLLEN

  • Politische Teilhabe von Frauen in Parlamenten und Politik entsprechend ihrem Anteil an der Gesellschaft (>50%)
  • Strukturelle Defizite identifizieren, benennen und beseitigen, die eine adäquate Teilhabe von Frauen in der Politik hemmen oder hindern
  • Gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren die Voraussetzungen für eine geschlechtergerechte Vertretung in Politik und Parlamenten gestalten

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

  • Sinkende Beteiligung von Frauen in Bund und Ländern in Politik und politischen Ämtern
  • Frauenanteil bei 31,4% Frauen im Deutschen Bundestag, 33,5% in den Landtagen, 30,6% in den Kommunen
  • Deutschland landet mit dieser Quote auf Platz 47 weltweit
  • Nicht einmal jedes 10. Bürgermeisteramt oder Landratsamt in Deutschland ist von einer Frau besetzt
  • Keine Chancengleichheit beim passiven Wahlrecht, Frauen werden seltener als Männer nominiert (Verstoß gegen 38 Abs. 1 GG)
  • Weitere Kritikpunkte: undemokratische Auswahl, Einfluss auf Qualität der Kandidaten, strukturelle Benachteiligungen abbauen
  • Paritätische Steuerung durch freiwillige Regelungen (parteiinterne Selbstverpflichtungen) reichen mit der bisherigen Erfahrung nicht aus
  • Spannungsfeld zur Parteienfreiheit zur Bestimmung ihrer Kandidaten (Art. 21 GG) und Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 Abs. 1 GG) muss gelöst werden
  • (Interne) Nominierungsprozesses der Parteien entscheiden über die Wählbarkeit von Personen

AKTUELLE LAGE

  • Anpassung aktuelles Wahlrecht gescheitert, trotz allparteilichem Bekenntnis zur Überprüfung und Anpassung auf Gendergerechtigkeit
  • Landesverfassungsgerichte Brandenburg und Thüringen erklären Paritätsgesetze in ihren Ländern aus dem Jahr 2019 für verfassungswidrig
  • Bayerisches Landesverfassungsgericht hält die Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlvorschlägen in Bayern für verfassungskonform sind
  • Bundesverfassungsgericht erklärt die Zusammensetzung des aktuellen Bundestages mit einem Frauenanteil von 31,4% für verfassungskonform
  • Heterogenes Bild im übrigen Deutschland: Verschiedene Länderparlamente in Deutschland diskutieren Paritätsgesetze und/oder überprüfen ihre Verfassung auf Veränderungsmöglichkeiten für das Wahljahr 2024 (z.B. Hamburg, Bremen)

 

Thema kurz erklärt vom Deutschen Frauenrat, siehe auch www.frauenrat.de mit weiteren Informationen und Material.
Informationen über die Lage in den Bundesländern gibt es die Ministerien der Länder, zu der kommunalen Lage über die Stadt-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen sowie über die Landesfrauenräte der Bundesländer.

Zusammenstellung der Informationen: Arbeitskreis 'Advocacy' der UdZC
Text: Christiane Lemberg | ZC Hamburg |
Vorsitzende Arbeitskreis 'Advocacy' 2020 - 2022 | Delegierte im LFR Hamburg